der erstinstanzlichen Urteilsbegründung); darauf wird vollumfänglich verwiesen. 20 Ergänzend ist kurz auf verschiedene Vorakten einzugehen, welche zu Vorstrafen beim Beschuldigten führten: So rapportierte die Polizei, ein Geschädigter werfe dem Beschuldigten eine Körperverletzung mit einem Messer vor. Im Anschluss an den Vorfall vom 12. August 2016 wurde beim Beschuldigten ein Atemalkoholgehalt von 0.66 Promille gemessen (vgl. pag. 24, edierte Akten ________). Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9. Dezember 2019 (________ / __