18 weder durch Rechtsanwältin AA.________, Rechtsanwalt Z.________, Rechtsanwalt H.________ noch durch die Generalstaatsanwaltschaft angefochten, womit diese in Rechtskraft erwachsen sind (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1231/2022 vom 10. März 2023). Letztendlich ist auch bezüglich der Löschung des erstellten DNA-Profils sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erneut zu verfügen (Ziff. VII.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).