Ebenfalls zu prüfen bleibt der gesamte Sanktionenpunkt (inkl. Landesverweisung sowie deren Ausschreibung ins Schengener Informationssystem), mit Ausnahme der Übertretungsbusse. Ebenso zu überprüfen sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen der kantonalen Instanzen inkl. der Rück- und Nachzahlungspflichten bezüglich der amtlichen Honorare, zumal der Kosten- und Entschädigungspunkt in engem Zusammenhang mit den zu prüfenden Punkten steht. Die erstinstanzlich festgesetzte Höhe der amtlichen Entschädigungen wurde allerdings