Obergerichts SK 22 34 vom 1. November 2022 nicht angefochten und insoweit akzeptiert (vgl. Ziff. II. und III. der Beschwerde in Strafsachen; pag. 3018 f.). Entsprechend ist im Neubeurteilungsverfahren das Urteil SK 22 34 nicht mehr zu prüfen, soweit die teilweise Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils festgestellt wurde (Ziff. I. des Urteils der 2. Strafkammer), soweit der Beschuldigte wegen versuchter Drohung, mehrfacher Beschimpfung und mehrfacher Verunreinigung von fremdem Eigentum schuldig gesprochen wurde (Ziff. II., Schuldsprüche 4. - 6. des Urteils der 2. Strafkammer) und soweit er zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt