6B_51/2016 vom 3. Juni 2016 E. 1.1). Vorliegend hat der Beschuldigte seine Beschwerde in Strafsachen ausdrücklich auf die Schuldsprüche wegen versuchter schwerer Körperverletzung, wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie auf die damit zusammenhängenden Sanktionen, namentlich die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 10.00, die Landesverweisung inklusive Ausschreibung im Schengener Informationssystem sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen beschränkt.