Als Folge davon wurde das Urteil des Obergerichts aufgehoben. Während im Neubeurteilungsverfahren nunmehr das rechtliche Gehör im Sinne der bundesrechtlichen Erwägungen gewährt wurde, finden sich im vorgenannten Entscheid keine Ausführungen, welche im Rahmen der materiellen Beurteilung zu berücksichtigen sind. Ausgangspunkt des Neubeurteilungsverfahrens ist das Urteil des Bundesgerichts 6B_173/2023 vom 26. Mai 2023 (pag. 3028 ff.). Durch das kassatorische Rückweisungsurteil des Bundesgerichts existiert das Urteil des Obergerichts SK 22 34 vom 1. November 2022 formell nicht mehr. Dennoch ist die Sache nicht erneut als Gesamtes zu beurteilen: