Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 28. Oktober 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Freisprüche von den Anschuldigungen der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss AKS Ziff. I. 3.2, Hinderung einer Amtshandlung gemäss AKS Ziff. I. 4.1, 4.2 und 4.5, mehrfacher Drohung gemäss AKS Ziff. I. 5.1 und 5.3. II.