3209 ff.), sowie ein Führungsbericht beim Regionalgefängnis AB.________ (Ortschaft) vom 24. Oktober 2023 (pag. 3207 f.) eingeholt. Weiter wurden aus den Verfahrensakten ________ das erstinstanzliche Urteil vom 24. November 2022 (________), die oberinstanzliche Urteilsbegründung vom 20. April 2023, die Urteilsberichtigung vom 24. Mai 2023 sowie die Beschwerde in Strafsachen des Beschuldigten vom 12. Juni 2023 ediert (pag. 3098). Beigezogen wurden weiter die bislang vorhandenen Akten aus dem neu gegen den Beschuldigten eröffneten Verfahrens ________ der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (pag. 3144 ff.)