Nach Einlangen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 7. September 2023 (pag. 3121) wurde der mit Schreiben vom 25. August 2023 gestellte Beweisantrag des Beschuldigten, es sei der Bericht von Dr. AJ.________ vom 11. August 2023 zu den Akten zu erkennen (pag. 3101), mit Verfügung vom 3. Oktober 2023 gutgeheissen und der Bericht zu den Akten erkannt (pag. 3103 f.; pag. 3125). Im Hinblick auf die Neubeurteilungsverhandlung wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 26. Oktober 2023 (pag. 3209 ff.), sowie ein Führungsbericht beim Regionalgefängnis AB.