12 6. Beweisergänzungen im Neubeurteilungsverfahren Mit Eingabe vom 19. Juni 2023 stellte der Beschuldigte den Beweisantrag, es seien dem Institut für Rechtsmedizin (nachfolgend: IRM) drei Zusatzfragen zu stellen (pag. 3045 f.). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs (pag. 3060) wurde der Beweisantrag des Beschuldigten mit begründetem Beschluss vom 7. Juli 2023 abgewiesen (pag. 3066 ff.). Nach Einlangen der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft vom 7. September 2023 (pag.