Die Verfahrensleitung teilte den Parteien mit Verfügung vom 22. August 2023 mit, dass die Kammer in unveränderter Zusammensetzung verhandeln werde und entsprechend keine Wiederholung der gesamten Hauptverhandlung geplant sei. Weiter wurde ausgeführt, dass auf inhaltliche Wiederholungen in den Parteivorträgen verzichtet werden könne, da die bisherigen Ausführungen als bekannt gelten würden und es werde beabsichtigt, wiederum auf eine mündliche Urteilseröffnung zu verzichten. Schliesslich wurden oberinstanzliche Beweisergänzungsmassnahmen in Aussicht gestellt.