Weiter wurden der Beschuldigte und die Generalstaatsanwaltschaft um Mitteilung der Verfügbarkeit für zeitnahe Verhandlungstermine ersucht, sowie, ob aufgrund einer beabsichtigten Änderung der Kammerbesetzung auf eine Wiederholung der Hauptverhandlung verzichtet werde (pag. 3036 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft führte mit Eingabe vom 16. Juni 2023 aus, mit der beabsichtigen Änderung der Kammerzusammensetzung nicht einverstanden zu sein.