5. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren Mit Blick auf die bundesgerichtlichen Erwägungen stellte die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 14. Juni 2023 die Wiederaufnahme der Hauptverhandlung und die Abnahme einer Triplik des Beschuldigten in Aussicht. Weiter wurden der Beschuldigte und die Generalstaatsanwaltschaft um Mitteilung der Verfügbarkeit für zeitnahe Verhandlungstermine ersucht, sowie, ob aufgrund einer beabsichtigten Änderung der Kammerbesetzung auf eine Wiederholung der Hauptverhandlung verzichtet werde (pag.