4. Urteil des Bundesgerichts 6B_173/2023 vom 26. Mai 2023 Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte am 2. Februar 2023 Beschwerde in Strafsachen an das Schweizerische Bundesgericht (pag. 2990 ff.). Mit Urteil 6B_173/2023 vom 26. Mai 2023 (pag. 3028 ff.) hiess das Bundesgericht die Beschwerde des Beschuldigten gut, soweit darauf eingetreten wurde, hob das Urteil 11 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück (pag. 3034, zum Umfang der daraus resultierenden Neubeurteilung siehe E. 8 hiernach).