A.________ wird verpflichtet, G.________ zuhanden von Rechtsanwalt H.________ die Differenz von CHF 139.15 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu bezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 433 Abs. 1 StPO). Rechtsanwalt H.________ hat in diesem Umfang gegenüber seiner Klientschaft ein Nachforderungsrecht (Art. 42a KAG). IV. Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird zuhanden der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Kantons Bern aus dem vorzeitigen Massnahmenvollzug entlassen. Kurzbegründung: […]