3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu einer Landesverweisung von 20 Jahren. 5. Zur Bezahlung von 4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 55'428.20, ausmachend CHF 44'342.55. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten werden im Umfang von 1/5, ausmachend CHF 11'085.65, vom Kanton Bern getragen. 6. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 22'905.00 (ohne Übersetzungskosten). III.