A. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Verleumdung (evtl. übler Nachrede), angeblich begangen am 13. März 2020 in L.________(Ortschaft) (AKS Ziff. I. 6.) infolge Rückzugs des Strafantrags eingestellt wurde; B. A.________ freigesprochen wurde: 1. von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 26. Februar 2020 in L.________(Ortschaft) z.N. von S.________ (AKS Ziff. I. 3.2); 2. von der Anschuldigung der mehrfachen Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen 8. August 2019 in R.________(Ortschaft) (AKS Ziff. I. 4.1, 4.2, 4.5);