1. Die Widerrufsverfahren SK 23 262 und SK 23 263 gegen A.________ werden zufolge Freispruchs eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten für die erstinstanzlichen Widerrufsverfahren von CHF 450.00 trägt der Kanton Bern. 3. Oberinstanzlich werden für die Widerrufsverfahren keine Verfahrenskosten erhoben. III. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, v.d. Rechtsanwältin B.________ - dem Strafkläger - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz