A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Verleumdung, angeblich begangen am 25. Februar 2022 in E.________, F.________(Einkaufszentrum), zum Nachteil von C.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 3'709.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren, ohne Ausrichtung einer Genugtuung im Sinne von Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO sowie unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'600.00 und der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00 an den Kanton Bern. II.