Die von Rechtsanwältin B.________ mit Honorarnoten vom 11. Januar 2024 (pag. 223 f. [Aufwände bis Ende 2023] und pag. 225 f. [Aufwände ab 2024]) geltend gemachte Entschädigung befindet sich innerhalb des Rahmentarifs und erscheint mit Blick auf die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses als angemessen. Die Entschädigung für die Ausübung der Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren beläuft sich damit auf CHF 3'709.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).