III. Widerrufsverfahren Die Widerrufsverfahren SK 23 262 und SK 23 263 gegen die Beschuldigte sind zufolge Freispruchs einzustellen. Die Verfahrenskosten für die erstinstanzlichen Widerrufsverfahren von CHF 450.00 trägt der Kanton Bern (vgl. E. IV.13 unten). Oberinstanzlich werden für die Widerrufsverfahren keine Verfahrenskosten erhoben. IV. Kosten und Entschädigung