203 Z. 10). Zudem sagte sie aus, die Beschuldigte habe ihr einfach gesagt, der Strafkläger habe sie während der Zeit, in der sie zusammen gewesen seien, nicht gut behandelt (pag. 203 Z. 15 f.). Auf Frage, ob sie dies näher beschreiben könne, entgegnete sie: «Einfach gewalttätig. Aber ich fragte nicht mehr nach […].» (pag. 203 Z. 18 f.). Daraufhin beteuerte sie wiederum, die Beschuldigte habe ihr gesagt, der Strafkläger habe sie in der Ehe geschlagen, wodurch sie psychisch krank geworden sei und das Obhutsrecht über die Kinder verloren habe (pag. 203 Z. 27 und Z. 31 f. sowie pag. 205 Z. 13).