ren Angabe, wonach sie der Zeugin nicht gesagt habe, der Strafkläger habe sie während der Ehe geschlagen. 12.3 Aussagen der Zeugin Die Zeugin führte in der polizeilichen Einvernahme aus, die Beschuldigte habe ihr erzählt, der Strafkläger habe sie in der Beziehung früher «auch geschlagen» (pag. 10 Z. 40). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab sie zu Protokoll, die Beschuldigte habe ihr gesagt, der Strafkläger habe sie misshandelt und geschlagen (pag. 62 Z. 35). In der Berufungsverhandlung schilderte sie, die Beschuldigte und sie hätten sich via die Kinder im F.________(Einkaufszentrum) getroffen.