9 habe, die Beschuldigte hätte der Zeugin erzählt, er habe sie während der Ehe misshandelt bzw. missbraucht, nun aber von schlagen spreche, erklärte der Strafkläger (pag. 215 Z. 1 ff.): Am Telefon fragte mich Frau D.________ [die Zeugin], ob ich sie (Frau A.________ [die Beschuldigte]) jemals missbraucht, misshandelt habe. Ich verneinte dies. Am selben Abend ging ich dann noch zu ihr (Frau D.________) und dann ergab sich aus dem Gespräch heraus das Wort ‘geschlagen’. Frau D._____