Die protokollierte Antwort der Beschuldigten lässt mithin darauf schliessen, dass beim mündlich mitgeteilten Vorhalt des Vorwurfs des Strafklägers seitens der Polizei bereits von Schlagen die Rede war. Verständlich und lebensnah erscheint sodann ihre Erklärung, dass sie der Zeugin gesagt habe, der Strafkläger habe ihr während der Ehe Gewalt angetan, weil sie, wenn sie in der Gesellschaft über «dieses Thema» spreche, immer sage, es sei ihr Gewalt angetan worden, damit die Leute nicht schockiert seien und «es» so aufnehmen könnten (pag. 212 Z. 36 ff.).