): Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass ich das Wort Gewalt brauchte. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich von misshandeln sprach. Normalerweise, wenn ich über dieses Thema spreche, sage ich, mir sei Gewalt angetan worden. Schliesslich bestätigte die Beschuldigte, sie habe der Zeugin gesagt, der Strafkläger habe sie nicht gut behandelt (pag. 212 Z. 20). Dass er sie geschlagen habe, habe sie jedoch nie gesagt. Es gebe keinen Grund, weshalb sie dies behaupten