210 Z. 33). Auf Frage, weshalb sie in der polizeilichen Einvernahme das Wort ‘schlagen’ verwendet bzw. auf Vorhalt des Vorwurfs, sie hätte einer Drittperson erzählt, der Strafkläger habe in der gemeinsamen Beziehung Gewalt zu ihrem Nachteil ausgeübt, gesagt habe, er habe sie in der Ehe nie geschlagen, erklärte die Beschuldigte (pag. 210 Z. 42 ff.): Die Polizei sagte mir, was der Vorwurf sei, und ich habe mich darauf fokussiert. Ich hörte, ich hätte gesagt, er habe mich geschlagen. Aber das stimmt nicht. Er hat mich weder geschlagen, noch habe ich das gesagt. An dieser Einvernahme war ich sehr auf dieses ‘geschlagen’ fokussiert und aufgebracht, weil ich nicht damit gerechnet habe.