44 Z. 54 ff.). Auf Nachfrage, ob sie der Zeugin gesagt habe, dass der Strafkläger sie geschlagen habe, beteuerte die Beschuldigte erneut: «Nein, das habe ich nie gesagt. Ich habe mir lange überlegt, wie sie auf so etwas kommt. Ich kann es mir nicht erklären.» (pag. 44 Z. 62 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte die Beschuldigte ihre gegenüber der Staatsanwaltschaft gemachten Aussagen (pag. 58 Z. 34) und erklärte