11 Z. 48 f.), antwortete die Beschuldigte, sie habe mittlerweile ein Urteil, das bestätige, dass sie von ihrem Exmann – gemeint dem Strafkläger – geschändet worden sei. Sie könne Vieles erzählen, was der Strafkläger ihr während der Ehe angetan habe, aber geschlagen habe er sie nie. Sie sei nicht einverstanden mit dieser Aussage. Sie wisse nicht, wie die Zeugin reagiert hätte, wenn sie ihr gesagt hätte, was wirklich passiert sei, nämlich, dass er sie vaginal und anal geschändet habe. Sie habe es nicht nötig, zu lügen. Er habe sie nicht geschlagen (zum Ganzen pag. 44 Z. 54 ff.).