Er hat mich in der Ehe nie geschlagen.» (pag. 20 Z. 69 ff.). Auf Vorhalt, sie solle der Zeugin erzählt haben, während der Ehe vom Strafkläger geschlagen worden zu sein, sagte die Beschuldigte zudem aus: «Das habe ich nicht gesagt. Das ist nicht wahr. Ich könnte ganz andere Sachen über ihn sagen, aber dass er mich geschlagen haben soll, sagte ich nicht, denn das wäre nicht die Wahrheit.» (pag. 20 Z. 85 ff.). Schliesslich bestätigte sie, der Zeugin gesagt zu haben, dass das Verhältnis zwischen ihr und dem Strafkläger schwierig sei (pag. 20 Z. 96 f.).