Weiter habe sie das Gespräch und dessen Inhalt gut rekonstruieren und fliessend darüber erzählen können sowie eigene psychische Vorgänge und solche der Beschuldigten geschildert. Ihre Aussagen wiesen insgesamt sowohl qualitativ als auch quantitativ eine realitätsnahe Dichte von Details auf, seien stimmig und frei von inneren oder äusseren Widersprüchen. Die Zeugin sei in der Lage gewesen, das Kerngeschehen konkret und mit diversen nebensächlichen Aspekten wiederzugeben, wobei ihre psychische Betroffenheit und die genaue Interaktions-