220), jedoch rechtskräftig wegen Schändung zum Nachteil der Beschuldigten verurteilt wurde (vgl. Urteil SK 21 242 des Obergerichts des Kantons Bern vom 25. August 2022 bzw. Bundesgerichtsurteil 6B_324/2023 vom 9. August 2023). Bestritten ist demgegenüber, dass die Beschuldigte der Zeugin anlässlich des Gesprächs sagte, ihr getrenntlebender Ehemann bzw. der Strafkläger habe sie während der Ehe geschlagen, wodurch sie psychisch krank geworden sei und deshalb die Obhut über die Kinder verloren habe. Beweismässig zu klären ist somit, ob sich die Beschuldigte entsprechend geäussert hat.