7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der angeklagte Sachverhalt ist insoweit unbestritten, als dass es am 25. Februar 2022 im F.________(Einkaufszentrum) an der E.________(Ort) zwischen der Beschuldigten und der Zeugin, die sich zuvor noch nie persönlich begegnet waren,