1. Das Urteil vom 5. April 2023 sei vollumfänglich aufzuheben. 3 2. A.________ sei entsprechend vom Vorwurf der Verleumdung, angeblich begangen am 25. Februar 2022, freizusprechen. 3. A.________ sei eine Genugtuung in der Höhe von Fr. 2'000.00 zuzusprechen. 4. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von total Fr. 1'600.00 sowie von Fr. 450.00 seien der Staatskasse resp. C.________ aufzuerlegen.