142 f. und pag. 191). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde die Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 207 ff.). Weiter wurden D.________ als Zeugin (pag. 201 ff.) und der Strafkläger als Auskunftsperson (pag. 214 ff.) einvernommen. Schliesslich wurde die von Rechtsanwältin B.________ eingereichte Kopie des Bundesgerichtsurteils 6B_324/2023 vom 9. August 2023 auf Beschluss der Kammer zu den Akten erkannt (vgl. pag. 213). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte für die Beschuldigte oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 217 bzw. pag. 222):