2 2. Berufung / Vertretung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) mündlich zu Protokoll Berufung an (pag. 64 und pag. 75). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde der Beschuldigten am 5. Juni 2023 zugestellt (pag. 111). Mit Schreiben vom 19. Juni 2023 erklärte die Beschuldigte form- und fristgerecht vollumfänglich Berufung (pag. 115). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Eingabe vom 23. Juni 2023 mit, sie verzichte auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 120 f.). Der Strafkläger C.