3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 des Gerichts und CHF 150.00 der Staatsanwaltschaft Oberland, ausmachend insgesamt CHF 450.00, werden A.________ auferlegt. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 150.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 300.00. III. [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]