1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus CHF 600.00 Gebühren der Staatsanwaltschaft Oberland und aus CHF 1'000.00 Gebühren und Auslagen des Gerichts, insgesamt bestimmt auf CHF 1’600.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'000.00. II.