nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern (ABEV, Migrationsdienst des Kantons Bern; Dispositiv vorab zur Information, unter Hinweis, dass die Landesverweisung noch nicht vollstreckbar ist; schriftliche Urteilsbegründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 27. Juni 2024 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 20. Februar 2025) Der Präsident i.V.: