25 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Staf- und Zivilklägerin D.________, v.d. Rechtsanwältin E.________ - der Vorinstanz (Dispositiv und Begründung; sofort) - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern (ABEV, Migrationsdienst des Kantons Bern;