4. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 19’464.00 (95% der gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten; exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 5. Zur Bezahlung der auf A.________ entfallenden Verfahrenskosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf CHF 3’750.00 (75% der gesamten Verfahrenskosten des ersten oberinstanzlichen Verfahrens; exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 6. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten des Neubeurteilungsverfahrens, bestimmt auf CHF 2’500.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung).