Das von A.________ erstellte DNA-Profil (PCN ________) sowie die von ihm erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. h des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen [DNA-Profil- Gesetz; SR 363]). 21 V. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.