Betreffend das Jahr 2023 erscheint der Kammer ein Aufwand von insgesamt 6 Stunden für die Kenntnisnahme des Urteils, die Besprechung mit dem Beschuldigten sowie rechtliche Abklärungen angemessen. Im Jahr 2024 sind für die Vorbereitung der Verhandlung und die Besprechung mit dem Beschuldigten 8 Stunden, für die Hauptverhandlung 4 Stunden und für weitere Kontakte mit dem Beschuldigten 2 Stunden als angemessener Aufwand zu entschädigen, insgesamt also 14 Stunden. Dies ergibt total eine Entschädigung von 20 Stunden, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze der Jahre 2023 und 2024.