Angesichts des Umstands, dass Rechtsanwalt B.________ hinlänglich mit dem Fall vertraut war und es im Neubeurteilungsverfahren ausschliesslich noch um die Landesverweisung ging, erscheint der Kammer der geltend gemachte Aufwand – auch wenn nicht in Frage gestellt wird, dass dieser effektiv so angefallen ist – als zu hoch. Betreffend das Jahr 2023 erscheint der Kammer ein Aufwand von insgesamt 6 Stunden für die Kenntnisnahme des Urteils, die Besprechung mit dem Beschuldigten sowie rechtliche Abklärungen angemessen.