1133 ff.). Auf die Geltendmachung des Aufwands der juristischen Praktikanten von 26.5 Stunden hat er verzichtet. Anlässlich der Verhandlung erklärte er, die Betreuung seines Klienten sei sehr zeitintensiv gewesen. Der geltend gemachte Aufwand sei effektiv so angefallen, aber es sei ihm klar,