2 SIS-Verord- nung-Grenze erfüllt, besteht eine Pflicht zur Ausschreibung im SIS (BGE 146 IV 172 E. 3.2.2). Diese zieht für die Dauer der Landesverweisung ein Verbot der Einreise in die Schweiz sowie ein Einreiseverbot für den ganzen Schengen-Raum nach sich (BGE 146 IV 172 E. 3.2.3). 12.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte ist Staatsangehöriger von Costa Rica und stammt damit aus einem Drittstaat. Er kann sich nicht auf ein Freizügigkeitsrecht berufen. Mit vorliegendem Urteil wird er für 7 Jahre des Landes verwiesen.