Im Urteil 6B_1044/2019 vom 17. Februar 2020 erachtete das Bundesgericht den Verzicht der Vorinstanz auf eine Landesverweisung als unzulässig und wies die Sache zur Anordnung einer Landesverweisung zurück. Das Urteil 6B_552/2021 vom 9. November 2022 betrifft schliesslich einen Fall mit intakten familiären Verhältnissen (ungetrennte Ehe mit gemeinsamen Sorge- und Obhutsrecht über die gemeinsamen Kinder). Zudem wurde dieses Verfahren zur Treffung zusätzlicher tatsächlicher Feststellungen und zur weiteren Begründung an die Vorinstanz zurückgewiesen.