Schliesslich ist festzuhalten, dass die seitens Rechtsanwalt B.________ im Rahmen des Neubeurteilungsverfahrens vorgebrachten Urteile des Bundesgerichts nicht verfangen. Im Urteil 6B_399/2021 vom 13. Juli 2022 wurde die ausgesprochene Landesverweisung vom Bundesgericht geschützt. Im Urteil 6B_1044/2019 vom 17. Februar 2020 erachtete das Bundesgericht den Verzicht der Vorinstanz auf eine Landesverweisung als unzulässig und wies die Sache zur Anordnung einer Landesverweisung zurück.