Die Handlungen des Beschuldigten führten beim Opfer zu erheblichen psychischen Problemen. D.________ musste aufgrund des Vorfalls ihre Arbeitsstelle aufgeben und arbeitete in der Folge acht Monate lang nicht. Sie hatte ausserdem Mühe im Kontakt mit Menschen, Angst das Haus zu verlassen und in die Stadt zu gehen, litt unter Schlafstörungen und Albträumen (pag. 97 Z. 257 ff., pag. 433 Z. 1 ff.; vgl. insbesondere auch den erstinstanzlich eingereichten Therapiebericht vom 9. Dezember 2019 [pag. 465 ff.] sowie den ergänzenden Therapiebericht vom 23. April 2020 [pag. 653 ff.]).