13 obwohl sie ihre Periode hatte. Entweder kurz davor oder unmittelbar danach zog der Beschuldigte auch seine Hose aus, drehte die schlafende Straf- und Zivilklägerin auf den Rücken, legte sich auf sie und drang mit seinem Penis vaginal in sie ein. Die alkoholisierte und tief schlafende Straf- und Zivilklägerin bekam davon nichts mit und zeigte entsprechend keinerlei Reaktion, insbesondere sagte sie nichts und bewegte sie sich nicht – eine Reaktion war in ihrem Zustand nicht möglich.